vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ansprüche von Wohnungseigentumsbewerbern untereinander

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/109bbl 2013, 119 Heft 3 v. 15.6.2013

§§ 16, 37 WEG 2002

§ 372 ABGB analog

Dem Wohnungseigentumsbewerber kommen die Rechte eines Miteigentümers gemäß § 37 Abs 5 Satz 3 WEG 2002 nur dann zu, wenn sein späterer Miteigentumsanteil bekannt ist und zumindest ein anderer Wohnungseigentumsbewerber bereits Miteigentum erworben hat. Ihm steht jedoch die Klage nach § 372 ABGB analog hinsichtlich der zugesagten und übergebenen Wohnung zu. Kein Anspruch besteht hinsichtlich von Änderungen eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers, welche dieser an der in seinem Besitz befindlichen Wohnung und teilweise an der Außenwand seiner Wohnung vorgenommen hat (Anbringung eines Sonnensegels).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!