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Hochhäuser; Brandsicherheit; nachträgliche Auflagen; gebundene Entscheidung; kein Ermessen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/86bbl 2013, 107 Heft 3 v. 15.6.2013

§ 7 Abs 3a stmk FeuerPolG

Bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen muss die Behörde nachträgliche Auflagen zum Brandschutz vorschreiben.

Das Wort "kann" räumt der Behörde kein Ermessen ein.

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