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Liftkartell; Schutzgesetzcharakter des KartG 1988

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/61bbl 2013, 74 Heft 2 v. 22.4.2013

§ 1311 ABGB

Die Bestimmungen des KartG 1988 sind Schutzgesetze nach § 1311 ABGB, soweit sie Personen die Durchführung eines Absichtskartells, um die Marktpreise für ihre Produkte wettbewerbswidrig hoch zu halten, verbietet. Auch der Letztverbraucher ist vom Schutzzweck des Verbots erfasst.

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