§ 6 Abs 9 und 13 wr BauO
Die Anleitungspflichten der Baubehörde bezüglich der Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens beschränkt sich auf zulässige, nämlich unwesentliche Abänderungen.
VwGH 13.11.2012, 2010/05/0021
§ 6 Abs 9 und 13 wr BauO
Die Anleitungspflichten der Baubehörde bezüglich der Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens beschränkt sich auf zulässige, nämlich unwesentliche Abänderungen.
VwGH 13.11.2012, 2010/05/0021