vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundsatz der möglichsten Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen; Bebauungsplan; Gleichheitssatz; Baugrenzlinie; gärtnerische Ausgestaltung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/57bbl 2013, 70 Heft 2 v. 22.4.2013

§§ 1 Abs 4, 5 Abs 4 und Abs 6, 6 Abs 8, 76 Abs 8, 79 wr BauO

Art 18 B-VG

Die Aufhebung der Verpflichtung einer Grundeigentümerin zur gärtnerischen Ausgestaltung unbebauter Grundflächen bei gleichzeitiger Heranrückung der Baufluchtlinie an die Grundstücksgrenze ist gleichheitswidrig, wenn dadurch Personen, die einer Rechtspflicht (hier: zur gärtnerischen Ausgestaltung) nicht nachkommen sind, besser gestellt werden als Personen mit rechtskonformem Verhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!