§ 24 Abs 3 lit a vlbg BauG 2001
Die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss sich stets auf ein konkret geplantes Bauvorhaben beziehen.
VwGH 18.10.2012, 2012/06/0127
§ 24 Abs 3 lit a vlbg BauG 2001
Die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss sich stets auf ein konkret geplantes Bauvorhaben beziehen.
VwGH 18.10.2012, 2012/06/0127