§ 49 Abs 1 oö BauO 1994
§§ 4 Abs 2, 8 VermG
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren. Bei der Bauausführung ist daher auf die in den bewilligten Bauplänen ausgewiesen Grundstücksgrenzen abzustellen.
§ 49 Abs 1 oö BauO 1994
§§ 4 Abs 2, 8 VermG
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren. Bei der Bauausführung ist daher auf die in den bewilligten Bauplänen ausgewiesen Grundstücksgrenzen abzustellen.