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Carport; untergeordnete (Neben-) Bauten; Begriff "Nutzfläche"

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/49bbl 2013, 67 Heft 2 v. 22.4.2013

§ 3 Abs 2 Z 5 oö BauO 1994

Dachüberstände bei einem Carport (hier: ein mit Pultdach überdeckter Kfz-Abstellplatz in Holzständerbauweise) sind nicht in die höchstzulässige Nutzfläche von 50 m2 einzurechnen.

VwGH 13.11.2012, 2009/05/0153

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