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Rückforderbarkeit der Maklerprovision; Wandlung des Kaufvertrags

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/38bbl 2013, 42 Heft 1 v. 22.2.2013

§ 7 Abs 2 MaklerG

§ 1435 ABGB

Bei Wandlung des Kaufvertrages aus wichtigen Gründen, die nicht vom Auftraggeber (Erwerber) zu vertreten sind, sondern in der Sphäre des Verkäufers liegen, kann die geleistete Maklerprovision gemäß § 1435 ABGB zurückgefordert werden.

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