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Zumutbare Selbstvorsorge im Notwegeverfahren

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/28bbl 2013, 39 Heft 1 v. 22.2.2013

§§ 1, 2, 4 NWG, § 838a ABGB

Die Möglichkeit des Notwegebedürftigen, sich durch Antrag auf Benützungsregelung gemäß § 838a ABGB hinsichtlich zwei in seinem Miteigentum stehenden Liegenschaften die Zufahrt zu seinem Grundstück (hier: für die Errichtung eines Einfamilienhauses) zu sichern, schließt die Einräumung eines Notwegs über fremden Grund aus.

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