§§ 362, 502 ZPO
Die Feststellung der Preisminderung ist eine auf dem Sachverständigengutachten beruhende Tatfrage, die nur dann mit Revision releviert werden kann, wenn das Ergebnis des Gutachtens gegen zwingende Denkgesetze verstößt.
§§ 362, 502 ZPO
Die Feststellung der Preisminderung ist eine auf dem Sachverständigengutachten beruhende Tatfrage, die nur dann mit Revision releviert werden kann, wenn das Ergebnis des Gutachtens gegen zwingende Denkgesetze verstößt.