vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dachaufbauten; Stiegenhaus, Dachgauben

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/16bbl 2013, 29 Heft 1 v. 22.2.2013

§ 81 Abs 6 wr BauO

Ein Stiegenhaus, das der Verbindung einer Dachgeschoßwohnung mit dem im Freien liegenden begehbaren Flachdach dient, stellt keine Überschreitung des "unbedingt notwendigen Ausmaßes" für Aufbauten dar.

Zwei Dachgauben in einer Länge von 2 m stellen bei einer Gebäudefront von 13 m noch keine unzulässige raumübergreifende, durchgehende Auskragung des Dachraumes dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!