§ 8 Abs 1 vlbg BauG 2001
Die Errichtung von elf Wohneinheiten und einer Tiefgarage für 23 PKW-Stellplätze stellen im "Bauland-Mischgebiet" keine unübliche Nutzung dar.
§ 8 Abs 1 vlbg BauG 2001
Die Errichtung von elf Wohneinheiten und einer Tiefgarage für 23 PKW-Stellplätze stellen im "Bauland-Mischgebiet" keine unübliche Nutzung dar.