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Bestandkraft einer Entscheidung; Präklusion

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2012/239bbl 2012, 275 Heft 6 v. 22.11.2012

§§ 2 lit a sublit a, 129 Abs 1 Z 7, 321 Abs 1 BVergG 2006

Der Auftraggeber darf nicht nachträglich zu Gunsten eines Bieters von seinen eigenen Bedingungen abrücken. Die übrigen Bieter können darauf vertrauen, dass der Auftraggeber seine eigenen Ausschreibungsbedingungen einhält.

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