§§ 20 Abs 5, 129 Abs 1, 320 Abs 1 BVergG 2006
Durch die mittelbare Beteiligung der Antragstellerin an der Erstellung des Ausschreibungstextes ist der faire und lautere Wettbewerb erheblich beeinträchtigt, wenn nicht sogar ausgeschlossen.
UVS Oö 29.6.2012, VwSen-550600/14/Kü/HU