§§ 2 Z 2, 81 Abs 1 und Abs 2, 106 Abs 1 BVergG 2006
Liegen die Angebotspreise des Haupt- und Alternativangebotes eng zusammen, kann von der geforderten wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ausgegangen werden.
BVA 22.6.2012, N/0052-BVA/07/2012-25
§§ 2 Z 2, 81 Abs 1 und Abs 2, 106 Abs 1 BVergG 2006
Liegen die Angebotspreise des Haupt- und Alternativangebotes eng zusammen, kann von der geforderten wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ausgegangen werden.
BVA 22.6.2012, N/0052-BVA/07/2012-25