§§ 39d Abs 3, 62 Z 7a sbg BauTG
In unmittelbarer Nähe (hier: 50 m) zu einer Straße mit täglich 13.000 Fahrbewegungen sind die mit Zu- und Abfahrten zu einer Wohnungsanlage mit 15 Wohneinheiten verbundenen Emissionen unbedeutend.
§§ 39d Abs 3, 62 Z 7a sbg BauTG
In unmittelbarer Nähe (hier: 50 m) zu einer Straße mit täglich 13.000 Fahrbewegungen sind die mit Zu- und Abfahrten zu einer Wohnungsanlage mit 15 Wohneinheiten verbundenen Emissionen unbedeutend.