§§ 6 Abs 1 Z 3, 33, 35 nö BauO 1996
Bei der Frage, ob Dachflächenfenster auflagengemäß "der nach der BauTV vorgeschriebenen Brandklasse" entsprechen, ist auch die vom Nachbarn aufgeworfene (Zusatz-) Frage zu prüfen, ob die "vorgeschriebene Brandklasse" auch die (Nicht-) Öffenbarkeit von Fenstern regelt.