§§ 6 Abs 2 Z 2, 48 nö BauO 1996
§ 16 Abs 1 Z 1 nö ROG 1976
Die Baubehörde hat bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Immissionen (hier: eines Trainingscenters im "Wohngebiet") ausschließlich vom eingereichten Bauprojekt auszugehen. Auf die tatsächliche Durchführbarkeit der geplanten Nutzung (hier: Aerobic ohne Musik und bei bloß gekippten Fenstern) kommt es nicht an.