§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
§ 17 Abs 2 lit a krnt Bauvorschriften
Nachbarn kommt bezüglich der erforderlichen Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Fahrstraße kein subjektiv-öffentliches (Mitsprache-) Recht zu.
§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
§ 17 Abs 2 lit a krnt Bauvorschriften
Nachbarn kommt bezüglich der erforderlichen Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Fahrstraße kein subjektiv-öffentliches (Mitsprache-) Recht zu.