§ 8 bgld BauG 1997
Art 5 StGG
Die Ermächtigung zu einem entschädigungslosen Eigentumseingriff (hier: Grundabtretung zum Zwecke der Verkehrsaufschließung) ist vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Schutzes des Eigentums restriktiv auszulegen.