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Zwischennutzungen in Wien aus planungs- und baurechtlicher Sicht

AufsätzeArthur Kanonierbbl 2012, 235 Heft 6 v. 22.11.2012

Der Begriff "Zwischennutzung" findet sich nicht in den Wiener Bauvorschriften, jedoch enthält das Wiener Baurecht raumordnungs- und baurechtliche Regelungen, die einzelne Aspekte von Zwischennutzungen behandeln. Bestimmungen sind zu unterscheiden, die sich unmittelbar auf temporäre Nutzungen beziehen - so wird etwa die Genehmigung von temporären Nutzungen ausdrücklich durch § 71 wr BauO (Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes) geregelt und allgemeinen raumordnungs- und baurechtlichen Bestimmungen, welche öffentlich-rechtliche Vorgaben für zeitlich beschränkte Nutzungen bilden.1)1)Der Beitrag basiert auf einem Gutachten, das im Auftrag der Magistratsabteilung 18 - Stadtentwicklung und Stadtplanung - der Stadt Wien 2012 erstellt wurde.

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