Der Begriff "Zwischennutzung" findet sich nicht in den Wiener Bauvorschriften, jedoch enthält das Wiener Baurecht raumordnungs- und baurechtliche Regelungen, die einzelne Aspekte von Zwischennutzungen behandeln. Bestimmungen sind zu unterscheiden, die sich unmittelbar auf temporäre Nutzungen beziehen - so wird etwa die Genehmigung von temporären Nutzungen ausdrücklich durch § 71 wr BauO (Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes) geregelt und allgemeinen raumordnungs- und baurechtlichen Bestimmungen, welche öffentlich-rechtliche Vorgaben für zeitlich beschränkte Nutzungen bilden.1)