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Belichtung der Hauptfenster; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/177bbl 2012, 214 Heft 5 v. 15.10.2012

§§ 6 Abs 2 Z 3, 51 Abs 1 nö BauO 1996

Auch wenn einzelne Bauteile eine niedrigere Bauhöhe aufweisen als das zugehörige Hauptgebäude ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Beeinträchtigung des Lichteinfalles auf bestehende und zulässige Hauptfenster des Nachbargrundstückes kommt.

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