§ 48 nö BauO 1996
§ 19 Abs 2 Z 1a nö ROG 1976
Entspricht eine technische "Richtlinie" dem Stand der Technik, bestehen gegen ihre Heranziehung (hier: bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen) im Baubewilligungsverfahren allgemein keine Bedenken.
§ 48 nö BauO 1996
§ 19 Abs 2 Z 1a nö ROG 1976
Entspricht eine technische "Richtlinie" dem Stand der Technik, bestehen gegen ihre Heranziehung (hier: bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen) im Baubewilligungsverfahren allgemein keine Bedenken.