Art 2 StGG
Art 7, 83 Abs 2 B-VG
Ein gehäuftes gesetzwidriges, zT völlig intransparentes Vorgehen ist nicht nur qualifiziert rechtswidrig, es verletzt auch das Willkürverbot.
Art 2 StGG
Art 7, 83 Abs 2 B-VG
Ein gehäuftes gesetzwidriges, zT völlig intransparentes Vorgehen ist nicht nur qualifiziert rechtswidrig, es verletzt auch das Willkürverbot.