§§ 16 Abs 1 Z 1, 25 Abs 5 oö ROG 1994
§§ 869, 914, 915 ABGB
Ist zwar die Leistung des Grundeigentümers, nicht aber die Gegenleistung der Gemeinde bestimmbar, kommt kein gültiger Aufschließungsvertrag zustande.
§§ 16 Abs 1 Z 1, 25 Abs 5 oö ROG 1994
§§ 869, 914, 915 ABGB
Ist zwar die Leistung des Grundeigentümers, nicht aber die Gegenleistung der Gemeinde bestimmbar, kommt kein gültiger Aufschließungsvertrag zustande.