§§ 19, 101 Abs 4 BVergG 2006
Jede Angebotsänderung nach Angebotseröffnung verstößt im offenen Verfahren gegen das Verhandlungsverbot; auf ein solches "Nachtragsgebot" darf der Auftraggeber den Zuschlag nicht mehr erteilen.
BVA 29.3.2012, N/0024-BVA/02/2012-23