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Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/165bbl 2012, 187 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 1295 Abs 1 ABGB

Grundvoraussetzung für die Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrags ist ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers. Ein solches ist zu verneinen, wenn er Kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den späteren Schädiger vertraglich als Erfüllungsgehilfen beizog, einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz hat.

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