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Rechtsfolgen des Verstoßes gegen italienisches Vergaberecht bei Wahl österreichischen Rechts; Eingriffsnormencharakter italienischen (europäischen) Vergaberechtes

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/159bbl 2012, 182 Heft 4 v. 1.8.2012

Art 7 EVÜ

§ 879 ABGB

Die Normen über die Vergabe italienischer öffentlicher Aufträge verfolgen überindividuelle Interessen und sollen aus italienischer Sicht nicht durch die Wahl eines fremden Rechts umgangen werden. Vergabegesetze, die in Ausführung diverser europäischer Richtlinien ergangen sind, und die die Auftragsvergabe für öffentliche Aufträge bzw die Instrumente für die Nachprüfung öffentlicher Auftragsvergaben regeln, besitzen internationalen Geltungswillen, ihnen kann auch von einem österreichischen Gericht Wirkung verliehen werden.

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