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Hochwasserschutz; Schadenersatz; Amtshaftung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/156bbl 2012, 182 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 1 Abs 1 AHG

§ 364a ABGB

Besteht kein Schutzgesetz, das eine Gemeinde zur Vorkehrung gegen Donauhochwasser verpflichtet, kann das Unterlassen der Vornahme hoheitlicher Handlungen zum Hochwasserschutz keinen Amtshaftungsanspruch begründen.

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