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Baurechtliche Widmung; Umwidmung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/150bbl 2012, 179 Heft 4 v. 1.8.2012

§§ 2 f, 16 WEG 2002

Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer abzustellen. Baurechtliche Widmungen definieren nicht die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander.

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