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Einräumung Gehrecht; grundverkehrsbehördliche Genehmigung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/149bbl 2012, 179 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 479 ABGB

§ 17 nö GVG

Ein Gehrecht als unregelmäßige Dienstbarkeit iSd § 479 ABGB ist nicht den in § 17 Abs 1 Z 2 nö GVG genannten genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften gleich zu halten.

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