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Beginn der Bauausführung; Unwirksamkeit der Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/145bbl 2012, 176 Heft 4 v. 1.8.2012

§§ 74 Abs 1, 124 Abs 2 wr BauO

Bloße Vorbereitungshandlungen, die vor Beginn der eigentlichen Ausführung eines bewilligten Bauvorhabens zu setzen sind (hier: auflagengemäße Öffnung der Geschoßdecke durch einen Prüfingenieur zwecks Prüfung der Tragfähigkeit), stellen noch keinen Beginn der Bauausführung dar.

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