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Konsensloser Lifteinbau; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; Hausverwalter; Eigentümer

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/143bbl 2012, 175 Heft 4 v. 1.8.2012

§§ 129 Abs 10, 135 Abs 1 und 5 wr BauO

§ 833 ABGB

Die Einbringung eines Bauansuchens gehört nicht zur ordentlichen Verwaltung nach § 833 ABGB, weshalb für die Einhaltung des § 129 Abs 10 wr BauO nicht der Hausverwalter, sondern stets der Eigentümer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich bleibt.

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