§§ 4 Z 30a, 13 Abs 12, 26 Abs 1 stmk BauG 1995
Im "Freiland" haben Nachbarn grundsätzlich keinen Anspruch auf größere Schutzabstände.
Eine vergleichende Standortbewertung mit einem Betrieb in unmittelbarer Nähe erfordert nicht zwingend die Erstellung eines "Emissionskatasters" (iSd "Vorläufigen Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen").