§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995
§ 42 Abs 1 AVG
Eine Erklärung der Nachbarn, dass sie mit einer Unterschreitung der gesetzlichen Abstände nicht einverstanden wären, stellt keine Einwendung im Rechtssinn des § 42 Abs 1 AVG dar.
§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995
§ 42 Abs 1 AVG
Eine Erklärung der Nachbarn, dass sie mit einer Unterschreitung der gesetzlichen Abstände nicht einverstanden wären, stellt keine Einwendung im Rechtssinn des § 42 Abs 1 AVG dar.