§ 1 Abs 1 und 2 Bau-DelegierungsV St. Johann im Pongau
§ 74 Abs 2 GewO
Ein Personalwohnhaus, das dem Zweck der Führung eines Hotels dient, ist als gewerbliche Betriebsanlage (Änderung der Betriebsanlage) zu qualifizieren.
§ 1 Abs 1 und 2 Bau-DelegierungsV St. Johann im Pongau
§ 74 Abs 2 GewO
Ein Personalwohnhaus, das dem Zweck der Führung eines Hotels dient, ist als gewerbliche Betriebsanlage (Änderung der Betriebsanlage) zu qualifizieren.