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Benützung des Gebäudes vor Anzeige der Fertigstellung; baupolizeiliche Untersagung der Benützung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/128bbl 2012, 169 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 44 Abs 2 Z 1 oö BauO 1994

Der (hier: zweimalig beobachtete) Gebrauch des Rauchfanges eines Gebäudes stellt eine Benützung der baulichen Anlage (hier: rechtswidrigerweise vor Anzeige der Fertigstellung) dar.

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