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Kanalanschlussverpflichtung; keine Verjährung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/122bbl 2012, 167 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 62 Abs 2 nö BauG 1996

§ 17 Abs 1 und 3 nö KanalG 1977

Die Kanalanschlusspflicht der nö BauO 1996 gilt auch für bestehende Gebäude, die nach der nö BauO 1976 noch nicht zum Kanalanschluss verpflichtet waren.

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