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Projektgesellschaft; ARGE; Bewerbergemeinschaft; Gesellschaft in Gründung

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2012/117bbl 2012, 146 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 2 Z 7, 12, 13, 14, 37, 129 BVergG 2006

Sind die Angaben im Teilnahmeantrag hinsichtlich der Frage, wer tatsächlich als Bewerber in Erscheinung treten soll, unklar bzw widersprüchlich, so handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel.

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