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Vertiefte Angebotsprüfung; Aufklärung; Umfang der Prüfung durch das BVA

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2012/116bbl 2012, 146 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 125, 127, 129 BVergG 2006

Die Erklärung der Preise muss im Vergabeverfahren und nicht im Nachprüfungsverfahren erfolgen.

BVA 3.2.2012, N/0004-BVA/10/2012-38

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