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Ausschlussgründe; schwere Verfehlung; Vertragsverletzung

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2012/115bbl 2012, 145 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 16 Abs 1, 37 Abs 1 wr LVergG (entspricht §§ 19 Abs 1 , 68 Abs 1 BVergG 2006)

Bewusste Vertragsverletzungen bei einem vorangehenden Auftrag können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, insbesondere wenn damit zusätzliche Kosten zur Feststellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung verbunden sind.

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