§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995
§ 23 Abs 5 lit c stmk ROG 1974
Werden in einer Widmungskategorie (hier: "Kerngebiet") bestimmte Einrichtungen und Betriebe (zB Bürogebäude) ohne weitere Einschränkung für zulässig erklärt, kommt Nachbarn kein Immissionsschutz und folglich auch kein Recht auf Einhaltung der Widmung zu.