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Straße; bauliche Anlage; Ersetzung der Asphaltdecke; Umbau; baubewilligungsfreie Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/85bbl 2012, 125 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 4 Z 12, 19 Z 1, 21 Abs 2 Z 1 stmk BauG 1995

Die Aufbringung einer neuen Asphaltdecke ist als "Umbau" einer baulichen Anlage zu qualifizieren.

Die Aufbringung einer neuen Asphaltdecke ist nur bewilligungspflichtig, wenn mit der Ersetzung der Asphaltschicht eine Änderung der äußeren Gestaltung bewirkt wird.

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