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Bebauungsweise; Festlegung in der Baubewilligung; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/77bbl 2012, 119 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 5 Abs 1, 21 Abs 4 bgld BauG 1997

§ 52 AVG

Da die Bebauungsweisen auch eine bestimmte Seitenabstandsregelung enthalten und Nachbarn ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des Seitenabstandes zukommt, haben sie ausnahmsweise auch ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass Ortsbild und Baubestand bei der Festlegung der Bebauungsweise berücksichtigt werden.

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