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Mindestabstand; Ausnahmen; Zubau an einen Altbestand; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/78bbl 2012, 119 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 5 Abs 3, 21 Abs 4 bgld BauG 1997

Die Situierung des Altbestandes stellt für sich alleine keinen "Ausnahmegrund" für die Festlegung einer abweichenden seitlichen Baulinie (hier: zum Zwecke der Errichtung eines Zubaues) dar.

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