§§ 879, 1295 ABGB
Der Ausschluss der Kompensation bildet keinen Verstoß gegen die guten Sitten, weil die abgesonderte Geltendmachung der Gegenansprüche im Klags- oder Widerklagswege offen bleibt.
OGH 12.10.2011, 3 Ob 175/11y
§§ 879, 1295 ABGB
Der Ausschluss der Kompensation bildet keinen Verstoß gegen die guten Sitten, weil die abgesonderte Geltendmachung der Gegenansprüche im Klags- oder Widerklagswege offen bleibt.
OGH 12.10.2011, 3 Ob 175/11y