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Straßenbau; Grundabtretung; Einspruch

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier- Schmolkebbl 2012/54bbl 2012, 91 Heft 2 v. 5.4.2012

§§ 15, 20 LiegTeilG (idF BGBl 2008/100)

Der Einspruch nach § 20 LiegTeilG ist auf die Behauptung des fehlenden Einvernehmens über die Rechtsabtretung beziehungsweise die fehlende Enteignung beschränkt.

OGH 7.10.2011, 5 Ob 134/11h (5 Ob 135/11f)

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