§§ 26 Abs 1 Z 3, 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG 1995
§ 23 Abs 5 lit a 5 stmk ROG 1974
Kindergärten sind - hier: als "Nutzung, die zur Deckung der täglichen Bedürfnisse der Bewohner des Gebietes dient" - im "reinen Wohngebiet" zulässig.
§§ 26 Abs 1 Z 3, 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG 1995
§ 23 Abs 5 lit a 5 stmk ROG 1974
Kindergärten sind - hier: als "Nutzung, die zur Deckung der täglichen Bedürfnisse der Bewohner des Gebietes dient" - im "reinen Wohngebiet" zulässig.